1. Mai 2017: Die Sache mit der „KSK“
Ein kleines Wortungeheuer ist sie schon, die Künstlersozialkasse, kurz KSK. Dies tut jedoch der Tatsache keinen Abbruch, dass sie freischaffenden Künstlern und Publizisten den Zugang zur gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung ermöglicht und die Arbeitgeberbeiträge der freiberuflichen Berufsgruppen übernimmt. Der …